 |
|
 |
 |
 |
|
Beweislast |
|
 |
 |
 |
|
Treten Mängel innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf auf, so wird vermutet, dass die Sache schon bei der Übergabe der Sache qualitativ mangelhaft war und der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen, was regelmäßig nicht gelingt. Hier findet also in zeitlicher Hinsicht eine Beweislastumkehr zugunsten des Käufers statt. Der Verkäufer haftet allerdings nicht für Mängel, die auf natürlichen Verschleiß, Abnutzung oder unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind. Doch auch hierfür trifft ihn innerhalb der ersten 6 Monate die Beweislast. Nach Ablauf dieser Frist trifft dann den Käufer die Beweislast. |
|
 |
|
Top |
|
 |
 |
 |
|
 |
|
 |